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Gentechnische Anlagen und Arbeiten

Gentechnische Arbeiten umfassen nach § 3 Gentechnikgesetz einerseits die Erzeugung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), andererseits aber auch die Vermehrung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung in einer gentechnischen Anlage sowie den innerbetrieblichen Transport von GVO.

Eine gentechnische Anlage ist eine Einrichtung, in der gentechnische Arbeiten durchgeführt werden und bei der bestimmte organisatorische und technische Maßnahmen angewendet werden, um den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefährdungspotential angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Gentechnische Anlagen können Laboratorien, Produktionsanlagen, Tierhaltungsräume oder Gewächshäuser sein.