Entscheidungen zu gentechnischen Arbeiten und Anlagen
Gentechnische Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden in gentechnischen Anlagen, und hier hauptsächlich in Laboren, durchgeführt. Forschung steht dabei oft im Vordergrund und der Kontakt von GVO mit Mensch und Umwelt ist stark eingeschränkt. Je nach Gefährdungspotential des Organismus finden Arbeiten mit GVO in Anlagen mit einer entsprechenden Sicherheitsstufe statt.
- GVO in geschlossenen Anlagen im Überblick
- Verfahren und Stellungnahmen
- Meldungen an das Zentralportal des Biosafety Clearing-House (BCH)
GVO in geschlossenen Anlagen im Überblick
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhält von den Ländern Daten zur Anzahl der gentechnischen Arbeiten bzw. Anlagen innerhalb der jeweiligen Sicherheitsstufen. Diese Daten finden Sie hier auf den Seiten der Zentralen Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS).
Über die Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG), die die Zusammenarbeit auf Länderebene und mit dem Bund fördert, können außerdem die Webseiten der einzelnen Bundesländer, mit Informationen zum Thema gentechnische Arbeiten und Anlagen, einzeln aufgerufen werden.
Verfahren und Stellungnahmen
Anzeigen, Anmeldungen bzw. Genehmigungen von gentechnischen Arbeiten und Anlagen werden in Deutschland von den Ländern bearbeitet. Wie gentechnische Arbeiten oder Anlagen genehmigt werden müssen ist abhängig von der oben erwähnten Sicherheitsstufe (S1-S4). Bei einer hohen Sicherheitsstufe (z.B. S3 oder S4) muss eine Stellungnahme der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) eingeholt werden.
Die Geschäftsstelle der ZKBS befindet sich im BVL. Die „Allgemeinen Stellungnahmen“ der ZKBS zu Risikobewertung von Organismen, Sicherheitseinstufungen von gentechnischen Arbeiten oder Bewertungen von sicherheitstechnischen Maßnahmen können Sie hier abrufen.
Weitere Informationen zu den Verfahren, die zur Anmeldung bzw. Genehmigung einer gentechnischen Arbeit oder Anlage führen, finden Sie hier auf den Seiten des BVL.
Meldungen an das Zentralportal des Biosafety Clearing-House (BCH)
Einige der oben beschriebenen „Allgemeinen Stellungnahmen“ zu Risikobewertungen der ZKBS werden vom BVL in die Datenbank des Zentralportals des Biosafety Clearing-House (BCH) eingetragen. Auf diesem Weg tragen sie zum internationalen Austausch von wissenschaftlichen Informationen zu GVO bei. Die Einträge in der Datenbank des BCH können Sie hier einsehen.