Aufgaben des Biosafety Clearing-House

Das deutsche Biosafety Clearing-House (D-BCH) vernetzt grundlegende Informationen zur biologischen Sicherheit von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Deutschland und stellt diese sowohl der Öffentlichkeit als auch dem Fachpublikum, wie beispielsweise Antragstellern und Anwendern, Importeuren und Exporteuren, zur Verfügung. Das D-BCH richtet sich auch an Mitarbeiter der zuständigen nationalen Behörden anderer Vertragsparteien des Cartagena Protokolls.

Das Cartagena Protokoll setzt den völkerrechtlich verbindlichen Rahmen für den Import und Export von GVO. Damit trägt es dazu bei, dass sich keine nachteiligen Auswirkungen für die biologische Vielfalt oder die menschliche Gesundheit ergeben, wenn GVO zwischen Vertragsparteien oder auch Drittländern transportiert werden.

Das BCH besteht im Wesentlichen aus einer mehrsprachigen Internetplattform mit Informationen rund um das Cartagena Protokoll und mit einer integrierten Datenbank (BCH-Zentralportal). Hier tragen die Vertragsstaaten des Cartagena Protokolls ihre national gültigen Informationen z. B. zu rechtlichen Regelungen, Ansprechpartnern, Risikobewertungen und Entscheidungen zu GVO ein. Auf diese Weise machen sie ihre Informationen allen anderen Vertragsstaaten zugänglich und tragen dazu bei, das Ziel des Cartagena Protokolls (s. o.) zu erfüllen.

Aufgaben und Ziele des D-BCH:

  • Austausch von Informationen zur biologischen Sicherheit von GVO fördern
  • die Öffentlichkeit an Fragestellungen der biologischen Sicherheit von GVO in Deutschland teilhaben lassen

Übrigens: Der Begriff „Clearing-House“ leitet sich von den früher eingeführten Abwicklungsstellen für den internationalen Zahlungsverkehr ab.

Hinweis: In der Terminologie des Cartagena Protokolls werden GVO in englischer Sprache als living modified organisms" (LMO) bezeichnet.

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